AGB

A.S. Autoservice

Inhaber: Artur Scheller

Geschäftsanschrift: Auf der Mauer 4, 35583 Wetzlar

Werkstatt / Leistungsort: Eichenhain 2, 35641 Schöffengrund

Telefon: +49 176 32424507

E-Mail: a.s.auto@web.de

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Werk- und Dienstleistungen der freien Kfz-Werkstatt, die Artur Scheller unter der Bezeichnung A.S. Autoservice erbringt, insbesondere Inspektion, Ölwechsel, Reifen, Bremsen, Achsvermessung, Fahrwerk, Klimaservice, Autoelektrik und die Vorbereitung auf HU/AU. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und die Werkstatt ihn annimmt, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontakt- bzw. Buchungsformular. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf um einen branchenüblichen Umfang überschritten werden; bei einer voraussichtlich wesentlichen Überschreitung informiert die Werkstatt den Kunden.

3. Leistung und Mitwirkung

Die Arbeiten werden am Fahrzeug in der Werkstatt in Schöffengrund ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt das Fahrzeug rechtzeitig bereit und weist auf bekannte Schäden, Vorschäden und Besonderheiten hin. Ersetzte Teile werden entsorgt, wenn der Kunde sie nicht bei Auftragserteilung herausverlangt.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung genannten oder, falls keine Preise genannt wurden, die üblichen Preise der Werkstatt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Werkstatt kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Termine

Genannte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögert sich die Arbeit aus Gründen, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat, insbesondere fehlende Ersatzteile oder nachträglich beauftragte Zusatzarbeiten, verschiebt sich der Termin entsprechend.

6. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Eingebaute Neuteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit das gesetzlich zulässig ist. Der Werkstatt steht das gesetzliche Unternehmerpfandrecht am Fahrzeug wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag zu.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine gesonderte Garantie wird nur gegeben, wenn sie ausdrücklich und gesondert zugesagt wurde. Verschleiß und Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Unfall oder Eingriffe Dritter nach der Reparatur sind keine Mängel der Werkstattleistung.

8. Haftung

Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Grenzen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

9. Abnahme und Abholung

Der Kunde prüft das Fahrzeug bei Abholung auf offensichtliche Mängel. Nicht abgeholte Fahrzeuge lagern auf Gefahr des Kunden, sobald die Fertigstellung mitgeteilt wurde; die Werkstatt kann eine angemessene Standgebühr verlangen, wenn das Fahrzeug nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt wird.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Werkstatt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026

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